Investitionsförderung im Limberg Park
Seit dem 1.1.2022 ist die Stadt Osnabrück D-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW). Die Errichtung einer neuen Betriebsstätte wird jetzt gefördert.
Derzeit betragen die GRW-Fördersätze in D-Fördergebieten für Betriebsstätten von Unternehmen bis zu 65%.
Unternehmen müssen bei ihrem Investitionsvorhaben in Kombination mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells erhöhen, die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovations- oder Digitalisierungsgrad einhalten und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Für die Förderung kommen nur solche Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Antragstellers erfordern. Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie bei der NBank. Gern stehen wir Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch zu Verfügung.