Investitionsförderung im Limberg Park

Ab 1.1.2022 ist die Stadt Osnabrück D-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW). Die Errichtung einer neuen Betriebsstätte wird seitdem gefördert.

Derzeit betragen die GRW-Fördersätze in D-Fördergebieten wie Osnabrück für Betriebsstätten:

    • für kleine Unternehmen: 20 %
    • für mittlere Unternehmen: 10 %

Die Unternehmen müssen die Anforderungen des Primäreffektes erfüllen (für eine Einschätzung siehe GRW-Koordinierungsrahmen, Anhang 8, Positivliste). Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen. Für die Förderung kommen nur solche Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Antragstellers erfordern.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie bei der NBank. Gern stehen wir Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch zu Verfügung.